Beware, police control!

Gemeinsam gegen diskriminierende Polizeikontrollen

Die Polizei hat in Chemnitz an einigen Orten besondere Gebiete eingerichtet, sogenannte „Gefährliche Orte“. Angeblich handelt es sich dabei um Kriminalitätsschwerpunkte. Dort hat die Polizei erweiterte Rechte und kann anlasslose Kontrollen durchführen. Es werden keine Informationen darüber veröffentlicht, welche Orte betroffen sind. Menschen in Chemnitz können also nie wissen, ob sie sich gerade an einem sogenannten „Gefährlichen Ort“ befinden. Erfahrungsgemäß kommt es an diesen Orten vermehrt zu racial profiling, also dazu, dass Menschen, die nicht weiß sind, häufiger kontrolliert werden. Das ist gesetzlich verboten. Durch die Praxis der „Gefährlichen Orte“ wird Chemnitz für Migrant*innen, BIPoC, Geflüchtete und Jugendliche zu einem unsichereren Ort.

Wichtig zu wissen

Was darf die Polizei an „Gefährlichen Orten“?

  • Ausweispapiere kontrollieren
  • Personen und ihre Sachen durchsuchen
  • Wenn Identität nicht festgestellt werden kann: Mitnahme auf eine Polizeiwache
  • Wenn mitgeführte Gegenstände als gefährlich eingestuft werden: Sachen beschlagnahmen

Was dürfen Betroffene?

  • Nach der Rechtsgrundlage und dem Grund der Kontrolle fragen
  • Durchsuchung nur durch Personen des gleichen Geschlechts verlangen
  • Verlangen, dass die Polizist*innen Namen, Dienstnummer oder Revier nennen
  • Aussage verweigern. Es müssen nur folgende Angaben gemacht werden: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Melde-Adresse
  • Keine Barzahlungen tätigen!
  • Nichts unterschreiben! (Polizei drängt oft dazu, auf Widerspruch oder Rechtsmittel zu verzichten)
  • Der Maßnahme widersprechen und verlangen, dass die Polizei den Widerspruch protokolliert
  • Bei Festnahme: Kontakt zu Rechtsanwält*in, Vertrauensperson und Dolmetschung einfordern

Was kann ich nach einer Kontrolle tun?

  • Gedächtnisprotokoll: Möglichst genau aufschreiben, was passiert ist
  • Bei körperlicher Gewalt: Zeitnah ärztlich untersuchen und Verletzungen bestätigen lassen

Sucht euch Unterstützung und lasst Euch zu Euren Möglichkeiten beraten, wie:

Was kann ich tun, wenn ich Zeug*in werde?

  • Wichtig ist, was die Person braucht und möchte. Fragt nach!
  • Kontakt mit betroffener Person aufnehmen und Unterstützung anbieten: Wird Dolmetschung benötigt? Soll eine Vertrauensperson informiert werden?
  • Polizei nach der Rechtsgrundlage fragen und auf das Verbot diskriminierender Kontrollen (racial profiling) hinweisen
  • Polizei nach Namen und Dienstnummer fragen
  • Kontakte von anderen Zeug*innen einsammeln
  • Verlauf der Kontrolle protokollieren
  • Nach der Kontrolle: Mit der betroffenen Person Kontaktdaten austauschen
  • Vorfall (anonym) melden

  Vorfall melden

Sie haben einen Vorfall von diskriminierendem Polizeiverhalten beobachtet oder sind selbst betroffen? Schreiben Sie uns, was passiert ist. Wenn Sie eine Beratung oder Unterstützung wünschen, hinterlassen Sie uns gern Ihre Kontaktdaten, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können. Sie können den Vorfall aber auch anonym melden. Wir nehmen Ihre Meldung dann nur anonymisiert in unsere Dokumentation und Statistik auf.

Informationen zum Vorfall

Wer war bei dem Vorfall betroffen?*

Ihre Kontaktdaten (optional)

Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben:

report@be-aware-police-control.de

Datenschutz*

Kontakt

Haben Sie Diskriminierung oder Gewalt durch die Polizei erlebt oder beobachtet? Hier erhalten Sie Informationen und Unterstützung.

Die Beratungsangebote sind vertraulich, kostenlos und auf Wunsch auch anonym. Wenden Sie sich gerne an eine der beiden nachfolgend aufgeführten Anlaufstellen:

Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V.
Regionalstelle Chemnitz

Jakobikirchplatz 2
09111 Chemnitz

 www.adb-sachsen.de

 chemnitz@adb-sachsen.de

 0371.43 30 84 61

Beratungsstelle Support
des RAA Sachsen e.V.

Henriettenstraße 5
09112 Chemnitz

 www.raa-sachsen.de/support

 opferberatung.chemnitz@raa-sachsen.de

 0371.4 81 94 51

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