Wichtig zu wissen
Was darf die Polizei an „Gefährlichen Orten“?
- Ausweispapiere kontrollieren
- Personen und ihre Sachen durchsuchen
- Wenn Identität nicht festgestellt werden kann: Mitnahme auf eine Polizeiwache
- Wenn mitgeführte Gegenstände als gefährlich eingestuft werden: Sachen beschlagnahmen
Was dürfen Betroffene?
- Nach der Rechtsgrundlage und dem Grund der Kontrolle fragen
- Durchsuchung nur durch Personen des gleichen Geschlechts verlangen
- Verlangen, dass die Polizist*innen Namen, Dienstnummer oder Revier nennen
- Aussage verweigern. Es müssen nur folgende Angaben gemacht werden: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Melde-Adresse
- Keine Barzahlungen tätigen!
- Nichts unterschreiben! (Polizei drängt oft dazu, auf Widerspruch oder Rechtsmittel zu verzichten)
- Der Maßnahme widersprechen und verlangen, dass die Polizei den Widerspruch protokolliert
- Bei Festnahme: Kontakt zu Rechtsanwält*in, Vertrauensperson und Dolmetschung einfordern
Was kann ich nach einer Kontrolle tun?
- Gedächtnisprotokoll: Möglichst genau aufschreiben, was passiert ist
- Bei körperlicher Gewalt: Zeitnah ärztlich untersuchen und Verletzungen bestätigen lassen
Sucht euch Unterstützung und lasst Euch zu Euren Möglichkeiten beraten, wie:
- Widerspruch einlegen
- Beschwerde einlegen
- Anzeige stellen – Lasst Euch vorher dazu beraten!
- Die Kontakte zu Beratungsstellen finden sich am Ende der Seite
Was kann ich tun, wenn ich Zeug*in werde?
- Wichtig ist, was die Person braucht und möchte. Fragt nach!
- Kontakt mit betroffener Person aufnehmen und Unterstützung anbieten: Wird Dolmetschung benötigt? Soll eine Vertrauensperson informiert werden?
- Polizei nach der Rechtsgrundlage fragen und auf das Verbot diskriminierender Kontrollen (racial profiling) hinweisen
- Polizei nach Namen und Dienstnummer fragen
- Kontakte von anderen Zeug*innen einsammeln
- Verlauf der Kontrolle protokollieren
- Nach der Kontrolle: Mit der betroffenen Person Kontaktdaten austauschen
- Vorfall (anonym) melden
Kontakt
Haben Sie Diskriminierung oder Gewalt durch die Polizei erlebt oder beobachtet? Hier erhalten Sie Informationen und Unterstützung.
Die Beratungsangebote sind vertraulich, kostenlos und auf Wunsch auch anonym. Wenden Sie sich gerne an eine der beiden nachfolgend aufgeführten Anlaufstellen:
Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V.
Regionalstelle Chemnitz
Jakobikirchplatz 2
09111 Chemnitz
www.adb-sachsen.de
chemnitz@adb-sachsen.de
0371.43 30 84 61
Beratungsstelle Support
des RAA Sachsen e.V.
Henriettenstraße 5
09112 Chemnitz
www.raa-sachsen.de/support
opferberatung.chemnitz@raa-sachsen.de
0371.4 81 94 51
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